Grundschule Bockenem

Wenn es aus irgendeinem Anlass abzusehen ist, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann oder soll, bitten Sie den Schulleiter rechtzeitig schriftlich um Urlaub.
Bedenken Sie bitte, dass eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien nur aus dringendem persönlichen Anlass gewährt werden kann.